Sonderprogramm Obst- und Weinbau: Jetzt Endspurt
Anträge für Mehrgefahrenversicherung nur noch bis 1. März
Bayerische Obstbauern und Winzer, die sich gegen Frost, Sturm oder Starkregen versichern wollen, müssen sich beeilen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, kann die Förderung des Freistaats durch das neu aufgelegte Sonderprogramm Obst und Weinbau bis einschließlich 1. März beantragt werden. „Die arktischen Temperaturen der vergangenen Tage haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unbarmherzig Kälte in Bayern auftreten kann. Das kann in ähnlicher Form auch nach Beginn der Vegetationsperiode passieren – mit dramatischen Folgen, wie uns die starken Spätfröste in Franken im Mai letzten Jahres eindrücklich gezeigt haben. Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir unsere bayerischen Betriebe dabei, mit einer Mehrgefahrenversicherung gegen solche Risiken vorzusorgen. Wir stärken die Eigenverantwortung“, sagte Agrarministerin Michaela Kaniber.
Die Antragstellung für das Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW); kurz: Mehrgefahrenversicherung ist noch bis einschließlich 01.03.2021 möglich.
Obst- und Weinbaubetriebe können bis zu 50 % Zuschuss zu den Versicherungsprämien für Frost, Starkregen und Sturm erhalten – Hagel ist nicht förderfähig.
Im Förderwegweiser des StMELF finden Sie neben dem Link zum Antragsformular, ein Merkblatt sowie weitere Erläuterungen und Hinweise inkl. der Richtline zum Förderprogramm (siehe https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/262309/index.php)
Für Fragen rund um das Förderprogramm können Sie sich gerne an die LWG – Frau Dr. Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, Tel.: 0931 9801-216) wenden.
Darüber hinaus wurde eine Funktions-Email-Adresse BayVOW@stmelf.bayern.de eingerichtet.