US-Zölle

Am 5. März 2021 gaben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union eine gemeinsame
Erklärung ab, in der sie sich für eine Beilegung des Streits um große Zivilflugzeuge einigten:
„Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben sich heute auf die gegenseitige
Aussetzung der Zölle im Zusammenhang mit den Streitigkeiten im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Bereich Flugzeuge für vier Monate geeinigt. Die Aussetzung wird alle Zölle sowohl auf Flugzeuge als auch auf andere Produkte umfassen und in Kraft treten, sobald die internen Verfahren auf beiden Seiten abgeschlossen sind. Dies wird es der EU und den USA ermöglichen, ihre Industrien und Arbeitnehmer zu entlasten und sich auf die Beilegung der seit langem andauernden Streitigkeiten im Rahmen der WTO zu konzentrieren. Die EU und die USA haben sich verpflichtet, eine umfassende und dauerhafte Verhandlungslösung für die Streitigkeiten im Luftverkehr zu finden.

Der Deutsche Weinbauverband und der Verband Deutscher Weinexporteure hatten diese Einigung in einer Pressemitteilung am vergangenen Montag außerordentlich begrüßt und gefordert, dass nun zeitnah eine endgültige Beilegung des Konflikts herbeigeführt werden muss.

Mittlerweile haben sowohl EU und USA ihre Durchführungsrechtsakte veröffentlicht. Gemäß des US-Durchführungsaktes werden ab 12:01 Uhr östlicher Standardzeit am 11. März 2021 die zusätzlichen Zölle auf Waren der Europäischen Union, die von den Maßnahmen dieser Untersuchung betroffen sind, für einen Zeitraum von vier Monaten (bis 11. Juli 2021) ausgesetzt.

Der europäische Dachverband Comité Vins hat uns in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Computersystem des US-Zolls (ACE) möglicherweise noch nicht aktualisiert sein könnte, so dass es noch ein paar Tage dauern kann, bis die Waren zollfrei abgefertigt werden.

Quelle: Deutscher Weinbauverband e.V., Rundschreiben LEX-Nr. 27/2021 (11.03.2021)