Corona-Öffnungsstufen: Grafik und maßgebliche Inzidenzwerte

Zahlreiche Lockerungen im Rahmen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) hägen vom jeweiligen regionalen Inzidenzwert ab. Nähere Informationen zur 12. IfSMV finden Sie hier.

Eine grafische Übersicht zu den Corona-Öffnungstufen finden Sie nachfolgend zum Download.

Die ursprünglich maßgeblichen regionalen Inzidenzwerte wurden am 07. März 2021 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bekanntgegeben:

Corona-Pandemie: Geltungsbereich der inzidenzabhängigen Regelungen

Veränderte Inzidenzwerte

Über- oder unterschreitet ein maßgeblicher Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine maßgebliche Schwelle, wird dies durch die örtliche Kreisverwaltungsbehörde bekanntgemacht. Zwei Tage nachdem die Schwelle zum dritten Mal in Folge über- oder unterschritten war, gelten dann die veränderten Regelungen. Erfolgt die Bekanntmachung verspätet, gelten die veränderten Regelungen erst ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Die Feststellung der regional maßgeblichen Inzidenzwerte erfolgt derzeit nicht bayernweit in einer zentralen Bekanntmachung. Es empfiehlt sich deshalb, immer die aktuellen Bekanntmachungen der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Auge zu behalten.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (15.03.2021)

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