Ausweitung der Beschäftigung von Saisonarbeitskräfte auf 102 Tage

Auch in diesem Jahr hat der Berufsstand aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine erneute Ausweitung der Zeitgrenzen für eine kurzfristigen Beschäftigung gefordert. Das Bundeskabinett hat am 31.03.2021 beschlossen, auch im Jahr 2021 von März bis Oktober eine kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften auf den landwirtschaftlichen Betrieben in einem Zeitraum von 102 Tagen bzw. vier Monate zu ermöglichen.