Erfassung von Stützmessstellen in Roten Gebieten – Frist 30.06.2021

Vom 1. April bis 30. Juni 2021 können nochmals geeignete Brunnen und Quellen als Stützmessstellen zur besseren Binnendifferenzierung und damit Abgrenzung der Roten Gebiete gemeldet werden. Nur Brunnen und Quellen, die jetzt in 2021 in das Verfahren eingebracht werden, können bei der Fortschreibung der Roten Gebiete Ende 2022 berücksichtigt werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter den Downloads am Ende des Artikels.

Prinzipiell können Brunnen und Quellen mit dem Erfassungsbogen und den erforderlichen Unterlagen direkt an das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt gemeldet werden. Der Bayerische Bauernverband bietet aber an, dies zu bündeln. Sie können die Unterlagen an Ihre BBV Geschäftsstelle geben oder direkt an Frau Nicole Ott in Würzburg senden.

BBV Hauptgeschäftsstelle
Nicole Ott
Nicole.Ott@bayerischerbauernverband.de
Telefon 0931 2795 601
Fax 0931 2795 660

Wenn Sie die Unterlagen direkt an das Wasserwirtschaftsamt geben, senden Sie bitte eine Kopie des Erfassungsbogens an den Bayerischen Bauernverband, damit dieser einen Überblick erhält. In den Roten Gebieten, in denen über das Büro Hydro Gutachten erstellt werden, sollen die Angaben zu möglichen Stützmessstellen auch als zusätzliche Möglichkeit der Überprüfung der Abgrenzung der Roten Flächen genutzt werden.

Bitte helfen Sie mit. Jetzt gilt es noch einmal gute Messwerte landwirtschaftlicher Brunnen zu sammeln und in die nächste Abgrenzung der Roten Gebiete einzubringen.

Bereits gemeldete Brunnen:
Die schon in 2020 über den BBV, Weinbauverband oder LsV in Unterfranken gemeldeten Brunnen, müssen nicht nochmal gemeldet werden. Die Hauptgeschäftsstelle des BBV wird jedoch ggf. erneut auf Sie zukommen, wenn nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt doch noch Unterlagen fehlen sollten.

Downloads