RKI-Richtlinien zur Definition enger Kontaktpersonen verschärft

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat jüngst seine Richtlinien zur Definition enger Kontaktpersonen verschärft. Nunmehr kann bereits ein kurzes Gespräch zur Einstufung als enge Kontaktperson führen, wenn hierbei kein adäquater Mund-Nasen-Schutz oder keine FFP2-Maske getragen wurde.

Im Einzelnen werden Kontaktpersonen zu einem bestätigten Covid-19-Fall bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

  • Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz=Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  • Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz=Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz), oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des RKI zur Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (07.04.2021)