Duales System: Kontrolldruck nimmt zu

Behörden erhalten leichteren Zugriff auf Unterlagen des Verpackungsregisters

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen weiteren Schritt zur intensiveren Umsetzung des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht.

Dazu wurde ein neues Behördenportal eingerichtet, um den Datenaustausch zwischen der ZSVR und den zuständigen Landesbehörden zu erleichtern sowie zu intensivieren. Seit Mitte April 2021 haben die Vollzugsbehörden einen unmittelbaren digitalen Zugriff auf Beweisakten, der durch Verschlüsselungssysteme abgesichert ist. Derartige Akten werden erstellt, wenn seitens der ZSVR ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz vermutet wird.

Neben der reinen Einsicht in Beweisakten, die durch die ZVRS zur Verfügung gestellt werden, haben die Vollzugsbehörden der Länder aber auch die Möglichkeit, über das Portal aktiv Informationen des Verpackungsregisters anzufordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach Verpackungsgesetz nehmen zu

Nachdem es an dieser Front längere Zeit verhältnismäßig ruhig war, nehmen Abmahnungen wegen der Nichtbeachtung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes in den letzten Monaten deutlich zu.

Leicht erkennbar für die Abmahner ist eine solche Nichtbeachtung an der fehlenden Registrierung im Herstellerregister LUCID, das von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben wird.

Gleichzeitig muss ein Lizenzierungsvertrag mit einem der Dualen Systeme abgeschlossen werden. Die öffentlich zugängliche Datenbank LUCID soll Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen ihre Verpackungsmengen auch tatsächlich registrieren. Beobachter bringen die Zunahme der Abmahnungen wegen der fehlenden Eintragung bei LUCID mit dem neuen Anti-Abmahngesetz in Verbindung. Nachdem Verstöße gegen Informations-und Kennzeichnungspflichten für die Abmahner zwischenzeitlich vielfach uninteressant geworden sind, gelten die Abmahneinschränkungen leider nicht für verpackungsrechtliche Vorgaben.

Wer seine Pflicht zur Registrierung beim Verpackungsregister LUCID bislang noch nicht erfüllt hat, sollte dies also zur Vermeidung von Abmahnungen spätestens jetzt umgehend nachholen.

Vielen Dank an Friedrich Ellerbrock (Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. , Bezirksgeschäftsstelle Rheinhessen) für die Informationen.