Rückreise nach Polen und Rumänien

Polen

Bei Rückreise nach Polen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind u.a. Personen, die:

  • bei Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (eine spätere Freitestung ist ebenfalls möglich),
  • eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
  • innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.
Rumänien

Deutschland ist in Rumänien aktuell (Stand 21. Mai 2021) als sog. „gelbe Zone “ eingestuft. Reisende, die aus einem Land der gelben Zone nach Rumänien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist.

Keine Quarantänepflicht besteht für Personen, die:

  • bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
  • gegen das Coronavirus geimpft sind und bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist (Nachweis erforderlich!).

Quelle: Bayerischer Bauernverband (28.05.2021)