Verkostungen auch im Innenbereich wieder möglich!
Mit Veröffentlichung der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) ergeben sich neue Erleichterungen. Den Gesetzestext können Sie hier nachlesen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/
Alle diese Vorgaben gelten ab Montag, 7. Juni 2021.
Maßgebliche Inzidenzschwellen (50 und 100)
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien:
- Gebiete mit Inzidenz <50 (https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/06/2021_06_06_13_bayifsmv_ueberblick_u50.png)und
- Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100 (https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/06/2021_06_06_13_bayifsmv_ueberblick_50_100.png).
Allgemeine Kontaktbeschränkung
Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz <50 dann zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher, zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Gastronomie
Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24:00 Uhr bei einer Inzidenz unter 100 geöffnet bleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.
Auf Grund dieser Vorgaben halten wir es wieder für möglich, auch im Innenbereich Verkostungen durchzuführen. Es gelten nachwievor die Regeln, die Sie aus dem vergangenen Jahr kennen:
- Hygienekonzept (Rahmenkonzept “Gastronomie”: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-07_Rahmenkonzept_Gastronomie.pdf)
- Kontaktdatenerfassung
- FFP2-Maskenpflicht für Kunden (außerhalb des Verkostungsbereichs)
- Mindestabstand 1,5 m zwischen den Kunden
Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
Wir deuten diese Vorgabe, dass es möglich ist, geplante Veranstaltungen, z.B. auch Gästeführungen mit einem größeren Personenkreis, für geschlossene Gesellschaften durchzuführen. Veranstaltungen wie Hoffeste etc. sind weiterhin nicht möglich. Es gelten auch hier die genannten Regeln.
Für touristische Angebote ist ein Hygienekonzept nach den Vorgaben des Rahmenkonzepts „Touristische Dienstleister“ (https://www.tourismusnetzwerk-franken.de/data/docs/news-corona/2021-05-19_themenblatt_rahmenkonzept_touristische_dienstleister_v2.pdf) zu erstellen.
Kulturelle Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni 2021 bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept gemäß den Vorgaben des Rahmenkonzepts „Kulturelle Veranstaltungen“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/) zu erstellen.
Hotellerie, Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Beachten Sie bitte, dass Sie auch hier ein eigenes Hygienkonzept nach dem Rahmenkonmzept „Beherbung“ (https://www.tourismusnetzwerk-franken.de/data/docs/news-corona/2021-05-21-rahmenkonzept-beherbergung.pdf) erstellen müssen.
Durch die neuen Vorgaben ergeben sich für Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, weitere Möglichkeiten als Gastgeber für Ihre Kundinnen und Kunden da zu sein. Die sonnigen Tage der letzten Zeit haben uns einen Vorgeschmack daraufgegeben, wie sehr sich die Leute nach einem genussvollen Aufenthalt in der Silvaner Heimat sehnen. Nichtsdestotrotz stehen wir alle gemeinsam in der Verantwortung, auch die Sicherheit unserer Gäste so weit wie möglich zu garantieren. Achten Sie daher auf die Einhaltung der Regeln, so dass sich alle am Kulturreichtum Frankens erfreuen können.