Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 23. Juni 2021

Am 22. Juni 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut über die Corona-Maßnahmen beraten. Seinen Bericht stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Ab Mittwoch, 23. Juni 2021, gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Unter freiem Himmel entfällt in Schule, Hochschule und Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Es bleibt auf ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten zu achten.
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer die Maskenpflicht nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes.
  • Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Höchstens 100 von ihnen dürfen freie Stehplätze mit Mindestabstand erhalten, den übrigen 400 Zuschauern werden ausschließlich feste Sitzplätze zugewiesen.

Die entsprechenden Änderungen der 13. IfSMV wurden noch am 22. Juni 2021 veröffentlicht:

Änderungen der 13. IfSMV vom 22. Juni 2021

Begleitend wurde eine Begründung zu den Änderungen veröffentlicht.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (22.06.2021)

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