Corona-Impfung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Bayern weitet im Kampf gegen die Corona-Pandemie seine Impfangebote massiv aus. Hierzu wird die Staatsregierung die Corona-Impfungen weiter flexibilisieren. Ziel ist es, die Impfbereitschaft in Bayern zu erhöhen. Auf Wunsch des StMELF gibt der Fränkische Weinbauverband die nachfolgenden Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) gerne weiter.

Was ist zu tun?
Die Impfzentren vor Ort sind eigenständig für den Betrieb und die Durchführung der Impfungen zuständig. D. h. ganz bewusst wird auf individuelle Absprache vor Ort gesetzt, da sich die Akteure in der Region häufig kennen und regionale Rahmenbedingungen gemeinsam einschätzen bzw. Vereinbarungen treffen können.

Wie läuft das Ganze ab?
Zur Vereinbarung von Sammelimpfterminen oder Sonderaktionen können sich die Betriebe mit ihrem Impfzentrum in Verbindung setzen. Das Impfzentrum vereinbart mit den Betrieben einen Termin und bespricht die Details und noch offenen Fragen. Die Impfteams sind grundsätzlich auch am Samstag und Sonntag verfügbar. Soweit ein Sammeltermin oder eine Sonderaktion vor Ort vereinbart wurde, kommt zum vereinbarten Termin ein meist aus drei Personen bestehendes Impfteam (darunter ein Arzt) zum vereinbarten Ort und impft im vereinbarten Zeitraum – je mehr Personen sich impfen lassen, desto besser: Der Einsatz des mobilen Teams soll sich ja lohnen!

Die eigentliche Impfung geht sehr schnell, wichtig ist, dass die geimpften Personen im Anschluss noch mindestens 15 Minuten am Ort verbleiben, um bei möglichen Impfreaktionen vor Ort zu sein. Dies muss aber nicht zwingend in einem benachbarten Raum erfolgen, sondern kann auch in näherer Sicht- und Rufweite im Umfeld sein.

Welche Voraussetzungen werden benötigt?
Die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen werden mit dem Impfzentrum besprochen. Bei Einsatz eines Impfbusses durch das Impfzentrum werden für die Nachbeobachtung wettergeschützte Sitzmöglichkeiten benötigt, dies kann in einem separaten Raum oder in einem Zelt erfolgen. Ansonsten sind für die Anmeldung, die Aufklärung und die Impfung Räumlichkeiten erforderlich, die für das Aufklärungs- und Anamnesegespräch sowie den Impfvorgang selbst Privatsphäre bieten.

Geht es nur um einen Termin?
Ja. Da sich die Saisonarbeitskräfte / Erntehelfer nur für einen begrenzten Zeitraum in Bayern aufhalten, soll der Impfstoff von Johnson & Johnson zum Einsatz kommen.

Wer kann geimpft werden?
Jeder, der nach der Coronavirus-Impfverordnung anspruchsberechtigt ist, also auch Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer als in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Coronavirus-Impfverordnung).