Krankenhaus-Ampel und wichtigste Corona-Regelungen

Seit dem 2. September 2021 gilt die Krankenhaus-Ampel in Bayern. Sie steht zurzeit auf Grün. Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert, was dies im Freistaat bedeutet.

Die aktuellen Werte liegen unter der kritischen Hospitalisierungsgrenze von 1200 neuen COVID-19-Patienten im Krankenhaus („Phase gelb“) und unter 600 COVID-19- Patienten auf Intensivstationen („Phase rot“). Die aktuellen Werte finden Sie beim LGL.

  • Daher gelten die allgemein gültigen Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
  • Das heißt im Wesentlichen:
    • Ab einer Inzidenz von 35 gilt für Innenräume die 3G-Regel und Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske).
    • Ausnahmen gibt es u.a. für Handel, ÖPNV, Gottesdienste und Wahllokale.
    • In Außenbereichen gilt keine Maskenpflicht.
    • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen.

Eine Übersicht der wichtigsten Regelungen hat das Bayerische Gesundheitsministerium in einer Grafik zusammengefasst:

Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums