Krankenhaus-Ampel und wichtigste Corona-Regelungen
Seit dem 2. September 2021 gilt die Krankenhaus-Ampel in Bayern. Sie steht zurzeit auf Grün. Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert, was dies im Freistaat bedeutet.
Die aktuellen Werte liegen unter der kritischen Hospitalisierungsgrenze von 1200 neuen COVID-19-Patienten im Krankenhaus („Phase gelb“) und unter 600 COVID-19- Patienten auf Intensivstationen („Phase rot“). Die aktuellen Werte finden Sie beim LGL.
- Daher gelten die allgemein gültigen Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Das heißt im Wesentlichen:
- Ab einer Inzidenz von 35 gilt für Innenräume die 3G-Regel und Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske).
- Ausnahmen gibt es u.a. für Handel, ÖPNV, Gottesdienste und Wahllokale.
- In Außenbereichen gilt keine Maskenpflicht.
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen.
Eine Übersicht der wichtigsten Regelungen hat das Bayerische Gesundheitsministerium in einer Grafik zusammengefasst: