Corona: Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung bis Ende November 2021

Die Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird bis zum 24. November 2021 verlängert.

Ganz neu in diese Verordnung wurde mit aufgenommen, dass der Arbeitgeber

  • seine Beschäftigten auf die Möglichkeit einer Schutzimpfung hinweisen muss und
  • sie zur Impfung von der Arbeitszeit freistellen muss.

Nachfolgend finden Sie die aktualisierten „Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft im Hinblick auf die Corona-Pandemie“ (Stand: 02.09.2021) aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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