Herabsetzung der Vorsteuerpauschale ab dem 01.01.2022
Wie bereits befürchtet, plant der Gesetzgeber nunmehr kurzfristig im Rahmen eines „Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ zum 01.01.2022 den Pauschalsteuersatz des § 24 UStG von bisher 10,7 % auf 9,5 % herabzusetzen.
Die laufende Überprüfung und Anpassung der Vorsteuerpauschalen ist Teil der Vereinbarung mit der EU-Kommission (neben der Einführung der 600.000 € Umsatzgrenze), um so das anhängige Verfahren vor dem EuGH hoffentlich beenden zu können.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, damit die Herabsetzung zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.
Dies bedeutet für die Betriebe, die auch ab 2022 noch die umsatzsteuerliche Pauschalierung anwenden können, eine entsprechende Reduzierung des Pauschalierungsvorteils.
Der Fränkische Weinbauverband bedankt sich bei Frank Rumpel (ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH) für diesen frühzeitigen Hinweis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Ein Infoschreiben des Deutschen Weinbauverbands finden Sie nachfolgend zum Download.