Hochwasser 2021 – Neues Hilfsprogramm der Bay. Staatsregierung
Das bisherige Soforthilfeprogramm für die vom Hochwasser 2021 besonders betroffenen Landwirtschaftsbetriebe wird eingestellt und durch das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 – Aufbauhilfe ersetzt. Die Unterlagen finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/041535/index.php
Das Hilfsprogramm greift nach den Beschlüssen der Bay. Staatsregierung vom Juli 2021 in folgenden Gebieten (wie die bisherige Soforthilfe):
- Landkreise: Ansbach, Haßberge, Oberallgäu, Hof, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Roth, Erlangen-Höchstädt, Kitzingen, Schweinfurt, Forchheim, Miesbach, Traunstein, Fürth, Neustadt/Aisch – Bad Windsheim und Würzburg.
- Städte: Ansbach und Hof.
Wichtig für die Antragsstellung ist, dass zum zurückliegenden Schadensereignis im Juli 2021 eine zügige und korrekte Schadensermittlung erfolgt ist.
WICHTIG: Sofern geschädigte und antragsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe bereits einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, müssen diese einen neuen Antrag auf Aufbauhilfe stellen, da sich die Förderkonditionen ändern.
Das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 – Aufbauhilfe unterscheidet sich von der Soforthilfe Hochwasser 2021 in folgenden Punkten:
- Durch die Aufbauhilfe können generell bis zu 80 % des Schadens ausgeglichen werden.
- Es ist nicht zwischen versicherbar und nicht-versicherbar zu differenzieren. Folglich entfällt die Nachweispflicht über die Versicherbarkeit.
- Wegfall der Deckelung des Auszahlungshöchstbetrags auf 100.000 €.
Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 30.06.2022 möglich.
Mit Bekanntgabe des Förderbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein einfacher Verwendungsnachweis der Bewilligungsbehörde über die Verwendung der Mittel als Betriebsausgaben vorzulegen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Landwirtschaftsbetriebe, die vom Hochwasser 2021 enorm geschädigt wurden, sollten sich an ihr zuständiges Landwirtschaftsamt wenden, was Fragen oder Antragstellung beim Hilfsprogramm Hochwasser 2021 – Aufbauhilfe betrifft.
Quelle: Mitteilung Bayerischer Bauernverband e.V. – 09.11.2021)