Verschiebung der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbandes e.V. 2021

In Bayern steht die Krankenhaus-Ampel auf „Rot“ und der Katastrophenfall wird zum dritten Mal seit Beginn der Pandemie ausgerufen.

Dies hat zur Folge, dass Veranstaltungen, u.a. die für 17. November 2021 geplante Mitgliedversammlung (MGV), nur als 2G (geimpft, genesen) stattfinden dürfen. Der Fränkische Weinbauverband muss jedoch dafür Sorge tragen, dass alle Mitglieder an der MGV teilnehmen, sich äußern und ihr Wahlrecht ausüben können, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Nach Rücksprache mit dem Justitiar des Fränkischen Weinbauverbands muss daher leider die MGV auf das Frühjahr 2022 verschieben bzw. auf einen Zeitpunkt, an dem die Durchführung und die Teilnahme aller Mitglieder des Fränkischen Weinbauverbands möglich sind. Nach aktuellem Rechtsstand ist dies der Fall, wenn die Krankenhaus-Ampel wieder auf „Gelb“ springt.

Eine Durchführung als Online- bzw. Hybridveranstaltung ist auf Grund der aufwändigen Stimmverteilung (Stimmenanzahl in Abhängigkeit des Mitgliedsbeitrags) und der Kürze der Zeit nicht möglich.

Das Präsidium bleibt bis zur Wahl im Amt (§5 Abs. 1 GesRuaCOVBekG).

Zur Mitgliederversammlung am neuen Termin wird der Fränkische Weinbauverband gemäß Satzung rechtzeitig einladen.