Verschärfte Corona-Maßnahmen in Bayern ab dieser Woche (KW 47)

Die Bayerische Staatsregierung hat sich am 19. November 2021 auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeignet. Sie sollen Anfang der 47. Kalenderwoche in Kraft treten und orientieren sich an den Festlegungen der Bund-Länder-Konferenz vom 18. November 2021. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Eckpunkte vor. Die Detailregelungen sind noch nicht bekannt. Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie entsprechend informieren.

Bayernweite Regelungen

Das Bestehen einer epidemischen Lage in Bayern soll durch den Landtag festgestellt werden. Bayernweit sollen folgende Einschränkungen gelten:

  • Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 12 und Geimpfte zählen nicht.
  • Ausweitung von 2G auf körpernahe Dienstleistungen und Hochschulen. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische, pflegerische Dienstleistungen.
  • Kein 2G im Handel, aber Beschränkung auf 10 qm / Person (Regelung gilt bayernweit)
  • Sperrstunde für die gesamte Gastronomie: 22 Uhr
  • 2G plus bei Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Messen.
  • Bei Kulturveranstaltungen und Sportveranstaltungen: Auslastung maximal 25 Prozent, zusätzlich Abstand und Maske.
  • Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
  • Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte werden abgesagt.
Landkreise mit Inzidenz über 1.000

In Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000 gelten weitreichende Verschärfungen. Diese entfallen erst, wenn die Inzidenz fünf Tage unter 1.000 ist und die Tendenz weiter nach unten zeigt.

  • Keine Freizeit, Sport- oder Kulturveranstaltungen
  • Gastronomie wird geschlossen (Essen to go bleibt wahrscheinlich möglich)
  • Körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen
  • Beherbergungsbetriebe werden geschlossen (wir setzen uns für eine Ausnahme für berufliche Aufenthalte ein)
  • Sport- und Kulturstätten werden geschlossen
  • Der gesamte Handel soll geöffnet bleiben, aber mit einer Beschränkung auf 20 qm / Person (Regelung gilt für Landkreise mit Inzidenz über 1.000)
  • Schul- und Kitaschließungen sind nicht vorgesehen
Befristung bis 15. Dezember 2021

Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 15. Dezember 2021 beschränkt. Betriebsschließungen dürfen danach auch nicht mehr aufrecht erhalten werden, es sei denn, der Bundestag stellt erneut die epidemische Lage auf Bundesebene fest.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (19.11.2021)

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