Betriebliches Vorsorgekonzept für Bio-Betriebe
Bereits die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Artikel 63) fordert die Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken der Kontamination durch unzulässige Erzeugnisse und Stoffe.
Neu für Bio-Landwirt*innen ab dem 01.01.2022 ist jedoch die Forderung nach einem „systematischen“ Ansatz zur Risikovermeidung und -vorsorge.
FiBL Deutschland (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) hat einen kostenfreien Leitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Art. 28 (1) der VO (EU) 2018/848 veröffentlicht, den Sie unter https://orgprints.org/id/eprint/42876/ herunterladen können.