Jetzt ins Transparenzregister eintragen!

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich in das Transparenzregister eintragen. Wer sich nicht einträgt, dem drohen Bußgelder. Und: Spätestens mit der Schlussabrechnung müssen die meisten Betriebe, die Corona-Hilfen beantragt oder erhalten haben, die Eintragung nachweisen.

Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister speichert zentral die Daten aller wirtschaftlich Berechtigten von fast allen Unternehmen, Vereinen oder Gesellschaften. Es zeigt, wer diese Unternehmen besitzt und kontrolliert. Damit wollen die EU-Staaten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Wer muss sich im Transparenzregister eintragen?
In das Transparenzregister eintragen müssen sich

  • Aktiengesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
  • GmbHs,
  • Partnerschaftsgesellschaften,
  • Genossenschaften,
  • Vereine,
  • Stiftungen,
  • OHGs und
  • Kommanditgesellschaften.

Nur Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen sich nicht eintragen.

Welche Informationen gehören in das Transparenzregister?
Diese Daten aller wirtschaftlich Berechtigten müssen Unternehmen melden:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Besondere Bedeutung kommt dem wirtschaftlich Berechtigten zu. Dies sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vereinigung steht. Dies betrifft jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, z. B. durch Treuhand-, Nießbrauchs-, Stimmrechtsbindungs- und Poolvereinbarungen. Die Voraussetzungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die natürliche Person nur mittelbar, d. h. beispielsweise durch eine dazwischen geschaltete Gesellschaft, den Einfluss geltend machen kann.

Lässt sich nach den dargestellten Kriterien kein wirtschaftlich Berechtigter ermitteln, etwa weil sich die Anteile in Streubesitz befinden, wird der gesetzliche Vertreter bzw. der geschäftsführende Gesellschafter als wirtschaftlich Berechtigter angesehen, sodass sich die Meldepflicht dann auf diesen bezieht.

Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung sollte jede Unternehmerin und jeder Unternehmer unter www.transparenzregister.de relativ schnell erledigen können. Wer sich dort unter „erweiterte Registrierung“ registriert hat, kann online seine Meldepflicht erfüllen.

Welche Fristen gelten?
Wer bisher in anderen Registern wie dem Handelsregister gemeldet war, der konnte bis 2021 von der „Meldefiktion“ profitieren. Das bedeutet, er musste bereits registrierte Daten nicht zusätzlich im Transparenzregister hinterlegen. Diese Meldefiktion gibt es nicht mehr. Wer aber bislang davon profitierte, kann folgende Übergangsfristen für die erste Pflichtmeldung im Transparenzregister nutzen:

  • Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien: bis 31. März 2022
  • GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften: bis 30. Juni 2022
  • Andere Personengesellschaften und Stiftungen: bis 31. Dezember 2022

Für wen die Meldefiktion nicht galt, für den gelten auch jetzt keine Übergangsfristen.

Welche Regeln gelten für Betriebe, die Corona-Hilfen bekommen?
Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe III oder Überbrückungshilfe III Plus erhalten haben, müssen mit der Schlussabrechnung nachweisen, dass sie sich in das Transparenzregister eingetragen haben. Diese Regelung gilt nicht für Einzelunternehmen und GbRs.

Was passiert, wenn Unternehmer versäumen, sich im Transparenzregister zu registrieren?
Wer es versäumt, alle erforderlichen Informationen zu registrieren, dem drohen die mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen und empfindliche Strafen. Es sind Bußgeldbescheide zwischen 50 und 12.000 Euro zu erwarten. Und nicht nur das: Banken und Notare nutzen immer öfter ihren automatischen Zugang zum Transparenzregister. Sie verweigern es, nicht gemeldeten Unternehmen etwa ein Konto zu eröffnen oder einen Grundstücksverkauf zu beurkunden.

Was kostet der Eintrag in das Transparenzregister?
Der Eintrag ist kostenlos. Die Führung des Registers kostet 20,80 Euro im Jahr.

Was ist zukünftig nach der Registrierung zu tun?
Künftig sind alle Änderungen zeitnah dem Transparenzregister zu melden. Das betrifft etwa Namensänderungen nach einer Hochzeit oder geänderte Adressen nach einem Umzug.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Quelle:: Mitteilung der ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH (03.02.2022)

(C) ECOVIS BLB