Bayerisches Kabinett: Lockerungen bei Veranstaltungen, Freizeit und Friseuren

Das Bayerische Kabinett hat am 08. Februar 2022 unter Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse im Langtext finden Sie nachfolgend zum Download.

Omikron belastet Krankenhäuser nicht zu stark

Die Omikron-Welle führt zwar weiter zu Höchstständen bei den Infektionszahlen. Die Situation in den Krankenhäusern zeigt aber, dass die Infektionsinzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein kann: Die Intensivbettenbelegung ist stabil und beträgt nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzenbelastung. Die Hospitalisierung steigt zwar leicht an, allerdings ist sie weiterhin beherrschbar. Droht aber keine Überlastung des Gesundheitssystems, müssen die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefahren werden. Unser bayerischer Weg heißt: Sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung – in enger Abstimmung mit Medizin und Wissenschaft.

Verlängerung der 15. BayIfSMV

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert.

Hinweis: Die regelmäßige Verlängerung der 15. BayIfSMV ist erforderlich wegen der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage. Aufgrund dieser wären weitere Verlängerungen aktuell bis 19. März 2022 möglich (§ 28b Abs. 7 IfSG).

Veranstaltungen, überregionale Großveranstaltungen

Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus-Regel), FFP2-Maskenpflicht.

Messen

Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

Seilbahnen

Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent.

Bäder, Thermen, Saunen

Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen der 2G-Regel zugänglich.

Körpernahe Dienstleistungen, z. B. Friseure

Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G-Regel) sind künftig unter den Bedingungen der 3G-Regelung zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.

Aufhebung der Sperrstunde

Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.

Kinderbetreuung: Tests statt Quarantäne nach Infektionsfall

Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.

Hotspot-Lockdown bleibt ausgesetzt

Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

Abschließender Hinweis: Die Neuregelungen werden durch eine Änderung der 15. BayIfSMV mit Wirkung vom 09. Februar 2022 umgesetzt. Eine konsolidierte Fassung der 15. BayIfSMV wird dann unter diesem Link veröffentlicht . Am 15. Februar 2022 soll der Bayerische Landtag für Bayern das Fortbestehen einer epidemischen Lage feststellen, damit die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage § 28a IfSG weiterhin anwendbar bleibt.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (08.02.2022)

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