Abgrenzung der g.U. Franken
Überprüfung der Rebflächen durch die fränkischen Winzer*innen
Nachmeldung bis zum 15. Mai 2022
Das Konzept von Qualitätsweinen in der EU basiert u.a. auf den besonderen Merkmalen, die auf den geografischen Ursprung des Weins zurückgehen. Diese Weine werden für den Verbraucher mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) gekennzeichnet.
Bei einer g.U. verdankt ein Wein seine Güte und spezifischen Eigenschaften den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse. Das Herzstück einer jeden geschützten Ursprungsbezeichnung ist die Produktspezifikation. In dieser sind neben der Beschreibung der Eigenschaften des Produkts die Regeln für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung vorgegeben. Wichtig ist zudem die Abgrenzung des geografischen Gebiets, aus dem die Trauben stammen und in dem die Herstellung erfolgt.
Aktuell zählen zur Rebfläche der g.U. Franken innerhalb der Weinbaugemeinden folgende Rebflächen:
- zulässigerweise mit Reben bepflanzt
- vorübergehend nicht bepflanzt
- sonstige nicht mit Reben bepflanzten Flächen, sofern ihre Eignung zur Erzeugung von Qualitätswein festgestellt wird
Seit dem 01.01.2016 gibt es keinen Ausschuss mehr, der feststellen darf, ob eine Fläche geeignet ist. Dies hat zur Folge, dass aktuell innerhalb der Weinbaugemeinden überall Rebflächen entstehen und auf diesen Qualitätswein erzeugt werden kann. Rechnerisch betrachtet bedeutet dies ein Potential von weiteren 100.000 ha (!) Frankenwein. Auch wenn wir in Zeiten des Klimawandels über alternative Flächen nachdenken dürfen, spielen Steil- und Terrassenlagen und eine zusammenhängende Kulturlandschaft eine wichtige Rolle für den Weintourismus. Über diesen Sachverhalt haben wir in den letzten Jahren im Rahmen von Gebietsversammlungen, Online-Seminaren und Regionalkonferenzen sowie im Einzelgespräch oder in den Weinbauvereinen informiert.
Der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ im Fränkischen Weinbauverband hat daher beschlossen, dass sämtliche Rebflächen der g.U. Franken parzellenscharf nach Flurstücksnummern abgegrenzt werden.
Die Daten der Weinbaukartei und der Weinbergsrolle wurden mittels eines digitalen Tools zur Erstellung von Karten verwendet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Rebflächen nicht eingezeichnet sind, insbesondere solche, für die bis zum 31.12.2021 eine Pflanzgenehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorlag, aber die Pflanzung noch nicht vorgenommen wurde.
Da auch bis zum 28.02.2022 Anträge an die BLE gestellt werden konnten, hat der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ beschlossen, auch Flächen, die in diesem Jahr beantragt wurden, in die g.U. Franken aufzunehmen.
Wichtig: Flurstücke werden vollumfänglich eingetragen, auch wenn nur ein Teil bepflanzt, genehmigt oder beantragt ist.
Wir bitten Sie daher bis zum 15. Mai 2022, Ihre Rebflächen gemäß der Karten unter https://www.frankenwein-aktuell.de/Downloads_g.U._Franken.html abzugleichen. Dazu folgende Hinweise:
- Sie finden häufig eine Übersichtskarte ohne Flurstücksnummern, die die gesamte Weinbaugemeinde abbildet. Diese dient der Orientierung, insbesondere wenn die Rebflächen verstreut sind oder die Flurstücke so klein sind, dass eine eigene Detailansicht der Rebflächen notwendig ist.
- Laden Sie die Karten herunter (Rechtsklick auf Download) und speichern sie diese auf Ihrer Festplatte und öffnen Sie diese in einem PDF-Viewer (z.B. Adobe Acrobat Reader). Auf Grund der gestellten Anforderungen an die Karten sind die Flurstücksnummern oft erst ab einer Zoomstufe von 300% bzw. 400% gut lesbar. Wenn Sie Dateien über ein Browser-Plugin öffnen, ist die Darstellung nicht zufriedenstellend.
- Die Flurstücke, die zur g.U. Franken gehören sind rot hinterlegt.
- Sie können mit der Suchfunktion (i.d.R. Tastenkombination STRG + F) nach Flurstücksnummern suchen.
Sollten Flächen von Ihnen nicht erfasst sein, dann bitten wir um Meldung an unseren Weinbaureferenten Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de) mittels beigefügten Formulars.