Vermittlung von Saisonarbeitskräften aus Georgien und der Republik Moldau

+++ Update 18.03.2022: das Vermittlungskontingent für die Saisonarbeitskräfte aus der Republik Moldau ist für 2022 bereits ausgeschöpft +++

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit den beiden Drittstaaten Georgien und der Republik Moldau eine Vereinbarung getroffen, die vorerst nur für die Branche Landwirtschaft gilt. Eine Vermittlung und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis (ohne die Visastellen einzuschalten) kann nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Vermittlung erfolgt über die BA für Arbeit im Rahmen einer Vermittlungsabsprache (eine solche Vermittlungsabsprache wurde mit Georgien und der Republik Moldau getroffen)
  • Die Beschäftigungsdauer beträgt bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen
  • Es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 30 Std garantiert.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise des Bayerischen Bauernverbandes im beiliegenden „Infoblatt-Anforderung und Beschäftigung SaisonAK aus Georgien und der Republik Moldau – Stand Januar 2022„.

Desweiteren verweisen wir auf folgende Unterlagen der BA (Link zum PDF):

Bitte sind Sie sich bewusst, dass bis jetzt noch nie eine Vermittlung von Arbeitskräften aus Moldau stattgefunden hat und die Vermittlung mit Georgien erst zum zweiten Mal durchgeführt wird. Die gesamte Abwicklung befindet sich noch im Anfangsstadium und muss sich erst einspielen.

Quelle: Mitteilung des Bayerischen Bauernverbands e.V. (02.02.2022)

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