Verlängerung der Einreiseverordnung bis 31. Mai 2022

Die Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis 31. Mai 2022 verlängert. Inhaltlich ergeben sich für die Einreisenden keine Veränderungen. Laut § 5 CoronaEinreiseV muss bei Einreise nach Deutschland bei Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ein 3G-Nachweis vorliegen (auch bei Einreisen aus einem Nichtrisikogebiet).