3G-Regel bei EU-Einreise entfällt ab dem 01. Juni 2022

Nach einer Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium wird die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) über den 31. Mai 2022 hinaus verlängert, aber weiter entschärft. Die 3G-Bedingung für Einreisen wird über den Sommer ausgesetzt. Die Verordnung regelt die allgemeinen pandemiebedingten Beschränkungen der Einreise nach Deutschland und besondere Maßnahmen im Fall der Einreise aus Risikogebieten. Den konsolidierten Text der Verordnung finden Sie hier verlinkt. (Hinweis: Die konsolidierte Fassung mit Geltung ab dem 01. Juni 2022 finden Sie dort erst kurze Zeit nach Erlass).

Keine allgemeinen Einreisebeschränkungen mehr

Anders als bisher müssen Einreisende nach Deutschland ab dem 01. Juni 2022 nicht mehr die 3G-Bedingung erfüllen und einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Für Einreisen von außerhalb der Europäischen Union (EU) beachte den Hinweis unten.

Beschränkungen bei Einreise aus Virusvariantengebieten

Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten würden besondere Beschränkungen greifen, insbesondere eine Pflicht zur digitalen Anmeldung vor Einreise und anschließende Quarantäne. Allerdings werden schon seit März 2022 als Risikogebiete nur noch solche ausgewiesen, in denen eine im Vergleich zur Omikron-Variante „pathogenere“ (krankmachendere) Variante grassiert. Für Virusvarianten-Gebiete müsste eine solche gefährlichere neue Variante auftreten. Das ist nach derzeitigem Kenntnisstand nirgendwo der Fall. Entsprechend sind Stand Ende Mai 2022 keine Virusvariantengebiete ausgewiesen. Deshalb sind die Anmelde- und Absonderungspflichten der CoronaEinreiseV derzeit ohne Anwendungsbereich.

Hinweis zur Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten unabhängig von der CoronaEinreiseV zusätzliche Beschränkungen, die letztlich auf Empfehlungen des Rates der Europäischen Union beruhen. Unter anderem herrscht grundsätzlich Impfpflicht bei der Einreise aus solchen Ländern. Über die Details informieren das deutsche Auswärtige Amt und die Website „Re-open EU“ der Europäischen Union .

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (30.05.2022)