Neue Regeln für Preisangaben

Die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV), basierend auf einer erneuerten EU-Richtlinie von 2019, wird seit 28. Mai 2022 in Deutschland umgesetzt.

Die Richtlinie der Europäischen Union sieht u.a. neue Vorgaben für die Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor. Damit soll der Verbraucherschutz durch mehr Transparenz erhöht werden. So muss künftig bei einer Preisermäßigung bzw. einem Streichpreis der Referenz-Preis angeben werden. Als Referenz-Preis wurde der niedrigste Preis der letzten 30 Tage definiert. Eine kurzfristige Erhöhung des Normalpreises vor der Absenkung soll durch die neuen Regelungen verhindert werden.

Ein Händler kann somit beispielsweise nicht eine Flasche Wein, die über einen längeren Zeitraum für einen Normalpreis von 6,99 Euro im Regal stand, für einen Tag mit 7,49 Euro bepreisen um anschließend einen ermäßigten Preis von 6,99 Euro auszuloben.

Grundpreise müssen künftig immer in 1 Liter bzw. 1 Kilogramm angegeben werden, dies ist bei Wein i.d.R. heute schon der Fall.

Wichtig für den Fernabsatz (z.B. Online-Shop) sind weiter Angaben über die Umsatzsteuer sowie ggf. sonstige Kosten in Form von Fracht-, Liefer- oder Versandkosten.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2022/06/07-transparente-preise.html