Mindestlohn ab 01.07.2022

Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Landwirtschaft 10,45 Euro brutto pro Zeitstunde. Seit dem 1. Januar 2018 ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau zu zahlen.

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