Nachhaltige Verwendung von Pestiziden – Initiative der EU-Kommission zur Aktualisierung der EU-Vorschriften

Die Umsetzung des Verordnungsvorschlags könnte erhebliche Folgen für die Landwirtschaft und auch den Weinbau haben. Insbesondere in den empfindlichen Gebieten, z.B. Natura-2000-Gebieten, Wasserschutzgebieten aber auch Landschaftsschutzgebieten, könnte es zu erheblichen Einschränkungen kommen. Beispielsweise wäre an der Mainschleife kein Weinbau, auch kein ökologischer Weinbau, mehr möglich. In Summe könnte rund die Hälfte (ca. 3.000 ha) der fränkischen Weinbaufläche nicht mehr bewirtschaftet werden.

Einen Überblick finden Sie unter https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de und https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/explore-interactive-maps/european-protected-areas-1

Jede*r hat die Möglichkeit seine Meinung zu dem angenommenen Rechtsakt abzugeben. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf der Website der Initiative veröffentlicht. Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden. Eine Rückmeldung ist bis 19. September 2022 möglich.

Den Vorschlag für die Verordnung (80 Seiten), die bisherigen Rückmeldungen und die Möglichkeit, sich zu äußern finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Hintergrund des Vorschlags

Da Pestizide schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können, sind sie auf EU-Ebene streng reguliert. Die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden wurde 2009 als eine Folgemaßnahme der thematischen Strategie der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden in ihr innerstaatliches Recht bis zum 26. November 2011 in Kraft setzen. Die Kommission hielt es für angemessen, eine Bewertung der Richtlinie vorzunehmen, bei der auch die festgestellten Probleme mit der Umsetzung, Durchsetzung und Anwendung in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden.

Optionen

Folgende Optionen wurden anhand eines wahrscheinlichen Basisszenarios überprüft für den Fall, dass die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden unverändert gültig bleibt.

Option 1: Die Ziele der EU, bis 2030 die Verwendung von Pestiziden um 50 % zu verringern und das von Pestiziden ausgehende Risiko um 50 % zu verringern, sind weiterhin nicht rechtsverbindlich. Die Beratungssysteme und Orientierungen für Verwender von Pestiziden werden verbessert. Es werden Techniken aus der Präzisionslandwirtschaft gefördert, um die Verwendung von chemischen Pestiziden und das von ihnen ausgehende Risiko zu verringern.

Option 2: Die Reduktionsziele von 50 % werden auf EU-Ebene rechtsverbindlich. Die Mitgliedstaaten setzen sich eigene nationale Reduktionsziele anhand festgelegter Kriterien. Diese nationalen Ziele sind rechtsverbindlich. Die Verwendung gefährlicherer Pestizide in empfindlichen Gebieten wird verboten. Berufliche Verwender von Pestiziden müssen über die verwendeten Pestizide und den integrierten Pflanzenschutz elektronische Aufzeichnungen führen. Nationale Behörden werten diese Aufzeichnungen aus, um den Fortschritt zu überwachen und erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen auf nationaler Ebene auszuarbeiten. Unabhängige Beratungsdienste beraten Anwender zu alternativen Techniken und zum integrierten Pflanzenschutz.

Option 3 ähnelt Option 2. Der Unterschied zu Option 2 besteht darin, dass die Reduktionsziele von 50 % sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene rechtsverbindlich sind. In empfindlichen Gebieten wird die Verwendung aller chemischen Pestizide verboten.

Die bevorzugte Option der Kommission ist Option 3, mit Ausnahme der Ziele. Hier wird Option 2 bevorzugt. In diesem Fall würden die Ziele zur Verringerung der Verwendung von Pestiziden und des Risikos durch Pestizide um 50 % auf EU-Ebene rechtsverbindlich, während die Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Reduktionsziele nach nationalem Recht festlegen würden.

Darum ist es wichtig, dass Sie sich als betroffene Anwender*innen beteiligen. Auch der Fränkische Weinbauverband und der Weinbauring Franken werden eine entsprechende Rückmeldung geben.