Nachhaltige Verwendung von Pestiziden – Initiative der EU-Kommission zur Aktualisierung der EU-Vorschriften
Rückmeldungen an die Kommission noch bis 19.09.2022 möglich
Seit der öffentlich wirksamen Verbreitung des Vorschlags der EU-Kommission zur Aktualisierung der EU-Vorschriften zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden über 2.000 Rückmeldungen an die EU-Kommission gegeben. Die meisten aus Deutschland und Frankreich.
Wir rufen Sie daher auf, falls Sie es noch nicht getan haben, Ihre Meinung bis zum 19. September 2022 zu dem angenommenen Rechtsakt abzugeben. Zur Unterstützung finden Sie nachfolgend zum Download vorformulierte Textbausteine, die Sie gerne übernehmen und anpassen können.
Insbesondere in den empfindlichen Gebieten, z.B. Natura-2000-Gebieten, Wasserschutzgebieten aber auch Landschaftsschutzgebieten und Siedlungsflächen, könnte es zu erheblichen Einschränkungen kommen. Beispielsweise wäre an der Mainschleife kein Weinbau, auch kein ökologischer Weinbau, mehr möglich. Auch siedlungsnahe Weinberge wie z.B. in Würzburg, Randersacker und anderen Weinbaugemeinden wären betroffen. In Summe könnte rund die Hälfte (ca. 3.000 ha) der fränkischen Weinbaufläche nicht mehr bewirtschaftet werden.
Den Vorschlag für die Verordnung (80 Seiten), die bisherigen Rückmeldungen und die Möglichkeit, sich zu äußern finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de
Hintergrund des Vorschlags
Da Pestizide schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können, sind sie auf EU-Ebene streng reguliert. Die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden wurde 2009 als eine Folgemaßnahme der thematischen Strategie der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden in ihr innerstaatliches Recht bis zum 26. November 2011 in Kraft setzen. Die Kommission hielt es für angemessen, eine Bewertung der Richtlinie vorzunehmen, bei der auch die festgestellten Probleme mit der Umsetzung, Durchsetzung und Anwendung in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden.
Ihr Fränkischer Weinbauverband e.V. hat die fränkischen Abgeordneten in Landtag, Bundestag und Europäischen Parlament auf die oben genannten Konsequenzen hingewiesen. Die ersten Rückäußerungen lauten, dass man sich gegen ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln einsetzen wird. Es ist aus unserer Sicht dennoch wichtig, hier aufmerksam zu bleiben.
Nutzen Sie die Regenpause und äußern Sie Ihre Meinung.