Hinweise zum Vorsorgekonzept nach Öko-Verordnung (EU)

Seit Januar gilt die neue Öko-Verordnung (EU) 2018/848, in der unter anderem Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ konkretisiert werden. Damit müssen alle kritischen Punkte, die Risiken zur Kontamination durch nicht zugelassene Stoffe darstellen, erfasst und Vorsorgemaßnahmen dokumentiert werden.

Diese Punkte unterscheiden sich in jedem Betrieb und allgemeingültige Konzepte gibt es dazu nicht. Wer schon länger im Öko-Kontrollverfahren ist, kennt seine kritischen Punkte und die Öko-Kontrollstellen sprechen das Konzept der Vorsorge betriebsindividuell an.

Zur Ernte mit Vollerntern im Lohn, die in der Regel nicht nur in Öko-Parzellen ernten, wurde von der Fachberatung eine Stellungnahme verfasst, die den derzeitigen Stand des Wissens darstellt.
(Siehe Download).

Als Hilfe zur betriebsindividuellen Erstellung eines Vorsorgekonzeptes gibt es das Verbundvorhaben „Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)“. Der „Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848“ wurde vom FiBL Deutschland e.V. erstellt.
Die Leitfäden und Arbeitshilfen (auch speziell für Weinbaubetriebe) stehen allen Interessenten auf der Webseite https://orgprints.org/id/eprint/42876/ zum kostenlosen Download zur Verfügung. 
Das Projekt BioKKP wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen des BÖLN (FKZ 2819OE001, 2819OE145).

Download ›