Corona-Soforthilfen: Erinnerungsschreiben

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine CoronaSoforthilfe erhalten haben, bekommen Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München. Das per Brief und EMail versendete Schreiben erinnert an den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QRCode zu einer OnlinePlattform. Über die OnlinePlattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der CoronaPandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden. Unternehmen und Selbständige dokumentieren über die Plattform außerdem, dass sie etwaige zu viel erhaltene CoronaSoforthilfen zurückgezahlt haben. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen inklusive einer OnlineBerechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern.

Quelle: Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (25.11.2022)

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