Sozialwahl bei der SVLFG 2023
In seiner Sitzung am 22. Dezember 2022 konnte der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) alle fristgerecht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG anlässlich der Sozialwahl 2023 zulassen. Mit Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundeswahlausschuss am 17. Januar 2023 steht fest, dass in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wie bei der letzten Sozialwahl eine Wahlhandlung stattfindet. Neun Listen wurden zur Wahl zugelassen.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer tritt die Gemeinschaftsliste der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. In der Gruppe der Arbeitgeber wurde die Vorschlagsliste des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen. Da in beiden Gruppen nur je eine Vorschlagsliste eingereicht wurde, kommt es hier zu Wahlen ohne Wahlhandlung, sogenannten Friedenswahlen.
Neun Listen in der Gruppe der SofA
Zur Wahl in der Gruppe der SofA treten diese neun Listen an:
- Bayerischer Bauernverband
- Waldbesitzerverbände
- Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg
- Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023
- Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)
- Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer
- Jäger
Sozialwahl wird in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt
Das Bundessozialgericht hatte im Herbst 2022 das Wahlverfahren der SVLFG im Rahmen der Sozialwahl 2017 als fehlerfrei bestätigt, so dass die Sozialwahl 2023 entsprechend dieser Entscheidung wie bisher in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt wird. Die SVLFG wird voraussichtlich ab Ende Februar den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen – nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt – Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der SofA festzustellen. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Weitere Informationen zur Sozialwahl stehen unter www.svlfg.de/sozialwahl.
Quelle: SVLFG, Kassel, 30.01.2023