Sozialwahlen 2023
Sozialwahlen in Deutschland
Am 31. Mai 2023 findet die nächste Wahl zu den Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger in Deutschland, die sog. Sozialwahl statt. Bei dieser Wahl wird auch über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die nächsten sechs Jahre entschieden.
Wieso soll ich wählen?
Mit der Sozialwahl wird den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglicht. Mit der Stimmabgabe kann eine Mitwirkung und Mitgestaltung in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation bewirkt werden,
Bei der Wahl wird auch über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die nächsten sechs Jahre entschieden. Die Vertreterversammlung der SVLFG besteht aus 60 Mitgliedern, wovon jeweils 20 aus den Versichertengruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) gestellt werden. In der Vertreterversammlung der SVLFG können die land- und forstwirtschaftlichen Vertreter auf unterschiedliche Weise Einfluss auf die Entscheidungen der SVLFG nehmen, die sich ganz konkret auf jeden einzelnen Versicherten und die versicherten Unternehmen auswirken.
Welche Kandidaten stehen zur Wahl?
Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
Der Bayerischen Bauernverband (BBV) stellt sich als ein Listenträger mit seiner Liste „Bayerischer Bauernverband“ in der Versichertengruppe der SofA zur Wahl. Die 20 Kandidatinnen und Kandidaten sowie 19 Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Liste „Bayerischer Bauernverband“ stammen aus allen Regionen Bayerns und repräsentieren land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit unterschiedlichen Produktionsausrichtungen im Neben-, Zu- und Haupterwerb. Viele Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste tragen zudem Verantwortung in bayerischen berufsständischen Interessensorganisationen. Die Liste „Bayerischer Bauernverband“ bietet Gewähr dafür, dass die bayerischen Forderungen auf Bundesebene bei der SVLFG auch gehört und berücksichtigt werden.
Der Präsident des Fränkischen Weinbauverbands, Artur Steinmann, steht als Vertreter der Winzer auf Liste 1, Platz 14
Weitere Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 1 erhalten Sie unter www.sozialwahl-bayern.de
Wer kann wählen?
Wichtig ist, dass die Versicherten überhaupt ihr Wahlrecht wahrnehmen. Die Versicherten werden in den nächsten Wochen von der SVLFG informiert, wie sie sich dort in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch sein Wahlrecht ausüben.
Im April 2023 werden die Wahlunterlagen verschickt. Die Wahl selbst wird so durchgeführt, wie dies auch von anderen Wahlen auf Kommunal- Landes- oder Bundesebene bekannt ist. Die Stimmzettel sind dabei so an die SVLFG zurückzusenden, dass sie spätestens am 31. Mai 2023 dort eingehen.