Hinweise zum Agrardieselantrag
Antrag 2023
Angaben bei der Selbsterklärung (Ziffer 3 im Antrag)
Aktuell wird von Problemen im Zusammenhang mit der aktuellen Antragstellung für die Agrardieselvergütung berichtet. Konkret geht es um die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ (Ziffer 3). Seit diesem Jahr muss hier bei beiden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden.
Aufgrund der etwas missverständlichen Formulierung der ersten Frage ist es hier bereits zu Fehlern beim Ausfüllen des Antrags gekommen, die dann zur Ablehnung des Antrags geführt haben.
Sollte beim jeweiligen Antragsteller keine offene Rückforderungsanordnung wegen einer unzulässigen/unvereinbaren Beihilfe bestehen, so ist die erste Frage grundsätzlich „Ja“ zu beantworten. Die zweite Frage wird dagegen in den meisten Fällen mit „Nein“ zu beantworten sein. Bitte prüfen Sie jedoch immer Ihren individuellen Einzelfall.
Beantragung ab 2024 nur noch online
Die Agrardieselbeantragung ist im Jahr 2023 die letzte in Papierform. Ab dem 01.01.2024 muss der Agrardieselantrag zwingend online über das BuG-Portal der Zollverwaltung eingereicht werden. Um dort überhaupt tätig werden zu können, müssen sich die antragstellenden Landwirte registrieren und unter https://www.zoll-portal.de/ ein Benutzerkonto erstellen.
Zur Antragstellung im BuG-Portal des Zolls ist grundsätzlich ein ELSTER-Zertifikat notwendig, mit dem sich der Antragsteller gegenüber der Behörde ausweist, um damit eine rechtsverbindliche Steueranmeldung digital abgegeben zu können. Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, müssen Sie dies unter http://www.elster.de beantragen. ACHTUNG: Das Zertifikat muss in diesem Fall für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellt werden. Weitere Informationen zur Erstellung eines ELSTER-Zertifikates finden Sie unter http://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Quelle: Rundschreiben 03/2023 des Bayerischen Bauernverbands e.V.