Bayerischer Weinfonds unterstützt Wein-Marketing

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim über die gesetzliche Abgabepflicht rund 22 Mio. Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen

Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Million Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung „Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH“, Würzburg, Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.

Antragsfrist 31. Oktober 2023 für Maßnahmen 2024
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2024 können interessierte Gruppen bis zum 31. Oktober 2023 bei der LWG stellen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen auf der LWG-Website unter www.lwg.bayern.de/weinformulare zur Verfügung.