Information zur „Krisendestillation“
In unterschiedlichen Medien wurde berichtet, dass die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein drittes Hilfspaket zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten verabschiedet hat. Nach langem Zögern hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 29. September 2023 eine Eilverordnung zur Krisendestillation von Wein erlassen.
Die Unterstützung kann sowohl auf Grund des EU-Rechts als auch der deutschen Verordnung ausschließlich für die Destillation von Rotweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung gewährt werden. Weißweine fallen nicht unter diese Krisendestillation.
Für die Anspruchnahme der Hilfen sind in einem Gebiet ein erheblicher Anstieg der Weinbestände auf Erzeugerebene und ein erheblicher Rückgang der kumulierten Marktverkäufe auf Produktionsebene notwendig.
Diese Voraussetzungen sind in Franken nicht gegeben. Daher wird im Freistaat Bayern mit den Weinanbaugebieten Franken, Regensburg an der Donau und Bayerischen Bodensee mit einem Weißweinanteil von 82,4 Prozent und einem Rotweinanteil von 17,6 Prozent, nicht auf die Krisendestillation zurückgegriffen.