Sachkundenachweis Pflanzenschutz am 23. Februar 2024
Die Teilnahmegebühr beträgt 30,-€ (inkl. MwSt.) pro Person (wird vor Ort in bar erhoben).
Mitglieder der GWF melden sich bitte direkt bei Frau Margit Lindner (Margit.Lindner@gwf-frankenwein.de | Tel. 09321 / 7005-0) an, da die GWF die Kosten für ihre Mitglieder übernimmt.
Hinweis zur Pflicht zur Sachkunde-Fortbildung
Sachkundige Personen sind gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen.
Wichtig ist, dass jeder Sachkundeinhaber die Fortbildungsverpflichtung auch dann wahrnehmen muss, wenn z. B. über einen mehrjährigen Zeitraum keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden oder die jeweilige Tätigkeit für eine gewisse Zeit nicht ausgeübt wird.
Für Altsachkundige (bereits vor dem 14.02.2012 sachkundig) hat der aktuelle Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 begonnen und endet am 31.12.2024.
Für Neu-Sachkundige ist der Beginn des Fortbildungszeitraums auf dem Ausweis angegeben. Ab dem aufgeführten Datum beginnt ein 3-Jahres-Zeitraum, in dem der Pflicht zur Fortbildung nachgekommen werden muss. Beispiel: Ausstellungsdatum 01.03.2023 –> Fortbildungszeitraum: 01.03.2023 bis 28.02.2026.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de | Tel. 0931 / 390 11 16)
Anmeldung
Anmeldeschluss: 18. Februar 2024
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das nachfolgende Formular.
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