Weinversand innerhalb der EU

Der richtige Umgang mit der Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

Wer Wein in einen anderen Mitgliedsstaat der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten ebenfalls verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung – Bewilligung genannt – von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch über das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) abgewickelt werden. Für die Anmeldung der Sendungen ist grundsätzlich der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier informiert am Dienstag, 27. Februar 2024, über die Grundlagen der verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften zum Weinexport. Im Bildungszentrum der IHK erhalten die Teilnehmer ab 10:00 Uhr Einblicke in die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten zur Abwicklung sowie die Teilnahmevoraussetzungen zur Nutzung des kostenlosen IT-Verfahrens des Zolls, EMCS (Excise Movement and Control System). In einem Fallbeispiel wird die praxisnahe Durchführung einer Sendung detailliert dargestellt, so dass die Teilnehmer anschließend selbstständig Sendungen via EMCS abwickeln können.

Das Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert, mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Durchführung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Bitte beachten Sie: Im Seminar werden ausschließlich Themen des gewerblichen Weinversands (B2B) behandelt! Der Weinversand an Privatpersonen ist nicht Gegenstand der Veranstaltung!

Die Teilnahmegebühr beträgt 145,- €.

Die Anmeldung erfolgt online unter https://www.ihk-trier.de/p/Weinversand_innerhalb_der_EU-9-25582.html