SVLFG fördert Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März 2024 den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen.
Einen Antrag können alle Unternehmen stellen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 400 Euro. Darüber hinaus ist sie auf höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages begrenzt.
Gefördert wird die Anschaffung von:
- Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts)
- Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
- UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Die SVLFG weist darauf hin, dass der Kauf erst erfolgen kann, wenn sie die Förderzusage gegeben hat. Antragsformulare stehen unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit sowie im Versichertenportal der SVLFG. Sie können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden.
Quelle: SVLFG Kassel, 04.03.2024