Europäische Verpackungsverordnung verabschiedet
Am 24. April 2024 wurde die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) im Europäischen Parlament verabschiedet. Nach der Europawahl wird das neue Parlament im Herbst 2024 erneut über die PPWR abstimmen. Diese Abstimmung gilt als Formsache, so dass keine Änderungen der PPWR zu erwarten sind. 18 Monate nach der erneuten Abstimmung im Plenum tritt die PPWR in Kraft. Die PPWR wird damit zum größten regulatorischen Eingriff in den Verpackungsmarkt aller Zeiten.
Mit der Einigung im Trilog wurde leider ein Spielraum für länderspezifische Besonderheiten eröffnet. Viele wichtige Details der PPWR müssen zudem noch in delegierten Rechtsakten geregelt werden und sind daher noch nicht bekannt.
Bekannt ist jedoch, dass es von den Mehrwegquoten (10% bis 2030 und mind. 40% bis 2040) Ausnahmen u.a. für Wein, Schaumwein, Qualitätsschaumwein (Sekt), Perlwein (mit zugesetzter Kohlensäure) gibt. Auch Kartonverpackungen sind ausgenommen.
Über den weiteren Fortschritt werden wir Sie auf dem Laufenden halten.