SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen

Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauengesundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin.

Eine Information der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vorsorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich dazu im Internet unterwww.svlfg.de/gesundheitskurse-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren.

Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Branche stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausgeben.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheitsvorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Veranstaltungshinweise.

Andere Risiken als bei Männern

Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmerzen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnostiziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben.

Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet

Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchsberechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammographie-screening-70plus.