Kennzeichnung von Federweißer

Die nächste „Federweißer-Saison“ kommt bestimmt. Bitte denken Sie schon heute daran, dass auch teilweise gegorener Traubenmost – Federweißer – künftig mit Nährwertabelle und Zutatenverzeichnis zu versehen ist.

Die Nährstoffmengen und der Brennwert sind anzugeben. Die Angabe der tatsächlichen Nährwerte „im Zeitpunkt des Verkaufs“, wie es Art. 31 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 vorschreibt, ist für teilweise gegorenen Traubenmost in der Form jedoch nicht umsetzbar, da die Werte, des sich in Gärung befindlichen Erzeugnisses, einer kontinuierlichen Veränderung unterliegen.

Ähnlich wie bei der Angabe des Alkoholgehaltes wird sich daher die Deklaration der Nährwerte auf den Zeitpunkt der maximalen Werte vor Beginn der Gärung beziehen: Die Nährwerte bei teilweise gegorenem Traubenmost sind unter Bezugnahme auf die im Most vor Beginn der Gärung enthaltenen tatsächlichen Nährwerte zu berechnen. Der Deklaration sollte dann ein Satz vorangestellt werden wie: „Werte vor Beginn der Gärung“ oder „Werte im unvergorenen Most“ und/oder „Werte verändern sich im Laufe der Gärung“.