Ab dem 1. Juli 2024 gelten die erweiterten Maut-Pflichten für Lkw

Ab dem 1. Juli 2024 werden alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. Das heißt ausschlaggebend ist zunächst das technisch zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die Kombination aus Fahrzeug und Hänger.

Bei Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen bleiben sogenannte „Handwerksfahrten“ mautfrei, jedoch fällt nach aktuellem Stand die Auslieferung von Wein nicht in diese Kategorie.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren. Wir raten betroffenen Betrieben jedoch dazu, sich mit der technischen Umsetzung und den entstehenden Herausforderungen auseinanerzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Logistik und Mobilität: Informationen zur Maut über 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse und zur Handwerkerausnahme