Investitionsförderung von Maschinen und Geräten im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Das BMUV hat seine Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht und gleichzeitig das Interessensbekundungsverfahren eröffnet.

Interessensbekundungen können seit dem 22.07. für 4 Wochen abgegeben werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass 2024 ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eröffnet wird.

Förderfähige Maschinen entnehmen Sie bitte der vom BMUV und der Rentenbank aufgelegten Positivliste: https://www.rentenbank.de/export/sites/rentenbank/dokumente/ank-nabo/Positivliste-ANK-6-5.pdf
Laut der LWG sind v.a. die Positionen B.2.1 bis B2.4 sowie B.3.1 für den Weinbau interessant.

Im Auswahlverfahren werden Geräte der Kategorie A bevorzugt, die entsprechenden Geräteklassen sind mit dem höchsten Fördersatz (bis zu 65%) versehen. Die Einbeziehung weiterer Geräte in die Positivliste ist nach Aussage des BMUV möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass 2024 keine Änderung erfolgt und nur Geräte entsprechend der aktuellen Positivliste förderfähig sind.

Um am Interessensbekundungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei der Rentenbank erforderlich.

Alle Informationen zum Programm finden Sie unter https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/.