Die Antragsstellung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) ist nur noch bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Die LWG informiert:

Gefördert werden Investitionen im Weinbau, die folgenden Zielen dienen:

  • Vermeidung von Unwetter- und Insektenschäden
  • Anpassung an den Klimawandel (Wasserbevorratung und Frostschutz)
  • Erhalt der Steillagen (spezielle Geräte für Steillagenweinbau)
  • Reduzierung des Herbizideinsatzes

Folgende Investitionen sind förderfähig:

Wasserbevorratung

  • Wasserbevorratungsbehälter einschl. Pumpen
  • Erdfolienspeicher einschl. Pumpen

Frostprävention

  • Mobile und stationäre Heißluftgebläse: Dies sind mobile oder ortsfeste Frostschutzgeräte, die mit einem Gas- oder Holzpelletbrenner und einer Turbine ausgestattet sind.
  • Anlagen zur Frostschutzberegnung, wie Leitungssysteme auf dem Feld inklusive Querleitung, Verbindungsstücke sowie Leitungen in den Reihen, Kreis- bzw. Vollflächenregner, Reihenregner, Druckminderer, Pumpen, Filter, Magnet- und Kugelhahnventile sowie sonstige zum Gebrauch notwendige Technik.
  • NEU: Elektrische Heizdrähte zum direkten Schutz der Triebe

Steillagenbewirtschaftung

  • Maschinen und Geräte speziell für den Einsatz in Steillagen- und Terrassenlagen, wie z.B. Quadtrac-Weinbergschlepper, handgeführte und Aufsitzraupen inkl. hydraulisch angetriebener Anbaugeräte, Seilwinden inkl. Antrieb und Seil, Seilzugtransportschlitten, Sitzpflug etc., Steillagenmechanisierungssystem, Raupenmechanisierungssystem, Steillagenvollernter, Einschienenbahnen (komplettes System), Schrägaufzug mit Seilwindenantrieb, Schienensystem für RMS-Bewirtschaftung, Ferngesteuerte Geräteträger,
  • oder Festinstallierte Versorgungseinrichtungen für die Ausbringung von Pflanzenschutz-mitteln im Schlauchspritzverfahren

Beikrautregulierung

  • Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung, wie z.B. Rollhacken, Fingerhacken, Krümler, Zinkenkreisel, Reihenputzer, Reihenfräse, Stockräumer, Fadengeräte oder Scheibenegge

Das Antragsformular und detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie z.B. im „Merkblatt zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)“ im Förderwegweiser des StMELF

http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an einen Förderberater der LWG:

Burkard Graber (burkard.graber@lwg.bayern.de, 0931/9801 3563)
Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 3553)