Umfrage zur Nutzung von e-Label

Ab dem 8. Dezember 2023 wird die Angabe von Zutatenliste und Nährwerttabelle für Wein verpflichtend. Gemäß der zugrundeliegenden EU-Verordnung können diese Angaben auch auf elektronischen Weg zur Verfügung gestellt werden, z.B. mittels eines QR-Codes auf dem Etikett. Dabei gibt es enge Anforderungen:

  • Es dürfen keine Nutzerdaten erhoben oder nachverfolgt werden.
  • Die Angaben dürfen nicht zusammen mit anderen Informationen zu Verkaufs-
    oder Vermarktungszwecken angezeigt werden.
  • Hinweise zu Allergenen müssen nachwievor auf dem Etikett erscheinen.

Es gibt inzwischen mehrere Anbieter, die hier umfangreiche Lösungen anbieten. Der Fränkische Weinbauverband möchte gerne einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder vereinbaren und benötigt dafür Ihre Unterstützung:

  1. Haben Sie grundsätzlich Interesse daran, ein e-Label zu verwenden?
  2. Wieviele Artikel (Anzahl der Weine, Schaumweine usw.) haben Sie auf Ihrer Preisliste?

Ihre Antworten senden Sie bitte bis 03.03.2023 formlos an Mona Hamm (mh@haus-des-frankenweins.de). Wir behandeln Ihre Angaben selbstverständlich vertraulich und anonym. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.