Grundsteuer im Weinbau

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Der Fränkische Weinbauverband dankt Herrn Frank Rumpel (ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH) für die Zusammenfassung der Informationen, die Sie nachfolgend zum Download finden.

Der Fränkische Weinbauverband kann und darf keine steuerrechtliche Beratung leisten, daher nehmen Sie im Zweifelsfall bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.

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