Erinnerung – Umtausch des „alten“ Führerscheins

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Als erstes werden die Papierführerscheine umgetauscht. Wer also noch

  • einen „alten“ grauen oder rosa Führerschein hat und
  • Geburtsjahrgang 1959 bis 1964 ist,

der muss seinen Führerschein bis 19. Januar 2023 umgetauscht haben.
Weitere Geburtsjahrgänge –> Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 –> 19.01.2033
  • 1953-1958 –> 19.07.2022!!
  • 1959-1964 –> 19.01.2023!!
  • 1965-1970 –> 19.01.2024
  • 1971 oder später –> 19.01.2025

Der Umtausch kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.

Für den Umtausch benötigt man den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild. Für die Eintragung der Klasse T benötigen Sie evtl. eine spezielle Bestätigung über Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder Mithilfe in einem solchen Betrieb.

Der Umtausch ist gebührenpflichtig.

Quelle: Rundschreiben 08/2022 des Bayerischen Bauernverbands e.V.