Ökologischer Weinbau – Vorsorgemaßnahmen

Die Öko-Verordnung (EU) 2018/848, gültig seit 01.01.2022, regelt unter anderem Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“. (EU) 2018/848 Artikel 28 Absatz 1.

Es soll ermittelt und stetig vorgebeugt werden:

  • Risiken der Kontamination durch Erzeugnisse und Stoffe, die für die Verwendung in der Bio-Produktion nicht zugelassen sind
  • Risiken der Vermischung/Vertauschung von ökologischen mit nichtökologischen Erzeugnissen
Umsetzung im Betrieb
  • Eigenständige Entwicklung als betriebliches Qualitätssicherungssystem
  • Produktionsabläufe durchdenken (Erzeugung, Ernte, Einbindung von Subunternehmern, Weinbereitung, Abfüllung etc.)
  • Risiken der Kontamination und kritische Punkte bei Verfahrensschritten identifizieren (BioKKP; siehe unten)
  • Verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ergreifen
  • Trennung von Öko-Erzeugnissen, Umstellungserzeugnissen und Nicht-Öko-Erzeugnissen sicherstellen
  • Maßnahmen (partiebezogen) dokumentieren
  • Maßnahmen regelmäßig prüfen und an geänderte Rahmenbedingungen anpassen
BioKKP – Bio-Kritischer Kontrollpunkt
  • Punkt, Schritt oder Prozess im betrieblichen Einflussbereich
    • an dem das Risiko besteht, dass Bio-Erzeugnisse mit nicht für die Bio-Produktion zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen in Berührung kommen oder verunreinigt werden können oder
    • an dem die Trennung zwischen ökologischen und konventionellen Erzeugnissen nicht ausreichend sichergestellt sein könnte.
  • Es müssen vom Bio-Unternehmen Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken wirksam und dauerhaft zu minimieren.
Relevanz für die Betriebe
  • Das Vorsorgekonzept wird von der Öko-Kontrollstelle überprüft und bestätigt und ist Teil der Bio-Zertifizierung
  • Vorsorgemaßnahmen müssen (partiebezogen) dokumentiert werden

Höchste Relevanz bei nachweislicher Verunreinigung (Rückstände von konventionellen Mitteln im Öko-Wein): Aberkennung des Öko-Status, wenn nicht anhand eines Vorsorgekonzepts und entsprechender Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass die kritischen Punkte beachtet wurden.

Nicht bio-zertifizierte Subunternehmer

Bei nicht selbst bio-zertifizierten Subunternehmern liegt die gesamte Verantwortung für die
Erstellung, Durchführung, Dokumentation und Anpassung der Vorsorgemaßnahmen beim Bio-Betrieb selbst. Dies setzt voraus, dass der gesamte Vorgang transparent ist und dass der betreffende Subunternehmer bereit ist, auf die Anforderungen als Bio-Betrieb angemessen einzugehen.

Quelle und weitere Informationen:

Info Ökologischer Weinbau (DLR R-N-H vom 11.10.2022) | Verbundvorhaben „Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)“. Der „Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848“ wurde vom FiBL Deutschland e.V. erstellt. Die Leitfäden und Arbeitshilfen (auch speziell für Weinbaubetriebe) stehen allen Interessenten auf der Webseite https://orgprints.org/id/eprint/42876/ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Projekt BioKKP wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen des BÖLN (FKZ 2819OE001, 2819OE145).