Aktuelle Steuer-Informationen

Grundsteuererklärung

Aufgrund eines stillschweigenden Bund-Länder-Beschlusses wird es keine Verspätungszuschläge bei Abgabe der Grundsteuererklärungen bis 31.03.2023 geben, was faktisch eine stillschweigende Fristverlängerung bis dahin bedeutet.

Umsatzsteuer-Pauschalierung

Ab 2023 wird der pauschale Umsatzsteuersatz von aktuell 9,5% weiter auf 9% abgesenkt. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist zwar noch nicht abgeschlossen, es besteht aber kein Zweifel an der Umsetzung. Weinbaubetriebe müssen also ab nächstes Jahr von der Umsatzsteuer auf ihren Weinverkauf 10% an das Finanzamt abführen. Dadurch geht erneut ein Teil des Pauschalierungsvorteils verloren.

Hintergrund: Im Umsatzsteuergesetz ist vorgeschrieben, dass jährlich ein Monitoring des Durchschnittssteuersatzes stattfindet. Es werden hierzu vom Bundesfinanzministerium nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethode die Vorsteuern aller pauschalierenden Landwirte zu den Umsätzen aller pauschalierenden Landwirte jeweils eines 3-Jahreszeitraums ins Verhältnis gesetzt und hieraus der neue Pauschalsteuersatz ermittelt. Der Ermittlung des Steuersatzes für 2023 liegen die Jahre 2018-2020 zugrunde. Da in diesen Zeitraum erstmals die wegen Corona in 2020 abgesenkten Umsatzsteuersätze einfließen, war mit einem weiter sinkenden Pauschalsteuersatz für 2023 zu rechnen. Auch für 2024 ist mit einem weiteren Absinken zu rechnen. Erst wenn die Corona-Jahre nicht mehr in den 3-Jahreszeitraum eingehen, wird die Vorsteuerpauschale wieder ansteigen.

Danksagung

Der Fränkische Weinbauverband bedankt sich bei Frank Rumpel (ECOVIS BLB Steuerberatungsges. mbH) für diese Hinweise und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.